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   BGH, 23.03.1956 - VI ZR 350/54   

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https://dejure.org/1956,1571
BGH, 23.03.1956 - VI ZR 350/54 (https://dejure.org/1956,1571)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1956 - VI ZR 350/54 (https://dejure.org/1956,1571)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1956 - VI ZR 350/54 (https://dejure.org/1956,1571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1956, 500
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1953 - VI ZR 64/52

    Diebstahl durch Arbeiter. Unternehmerhaftung

    Auszug aus BGH, 23.03.1956 - VI ZR 350/54
    Trotzdem kann jedoch der Beklagte, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats BGHZ 11, 151 [153] zutreffend ausgeführt hat, aus § 831 BGB deshalb in Anspruch genommen werden, weil die von ihm bestellten Aufsichtspersonen versagt und es unterlassen haben, die von den Arbeitern während der Arbeitszeit ganz offen und geradezu planmäßig begangenen unerlaubten Handlungen zu verhindern.

    Der zur Entscheidung stehende Sachverhalt stimmt mit dem Tatbestand, der dem Urteil BGHZ 11, 151 zugrunde liegt, darin überein, daß eine Kolonne von Arbeitern Abbrucharbeiten ausgeführt und daß nicht nur einzelne Arbeiter günstig erscheinende Gelegenheiten zu einem heimlichen Diebstahl ausgenutzt, sondern die Mitglieder der Kolonne ganz offen und nahezu bandenmäßig das Eigentum des Klägers verletzt haben.

  • BGH, 01.03.1951 - III ZR 205/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.1956 - VI ZR 350/54
    Die Verjährungseinrede kann im Revisionsrechtszuge nicht mehr erhoben werden (BGHZ 1, 234 [239]).
  • BGH, 26.01.1995 - VII ZR 240/93

    Gefahrgeneigte Tätigkeit: Dienstverschaffungsvertrag

    wenn die Bediensteten gänzlich aus dem bisherigen Unternehmen herausgelöst sind (BGH, Urteil vom 23. März 1956 - VI ZR 350/54 = LM BGB § 831 [C] Nr. 3).
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